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   FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06 S   

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https://dejure.org/2007,8540
FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06 S (https://dejure.org/2007,8540)
FG Münster, Entscheidung vom 27.03.2007 - 1 K 3553/06 S (https://dejure.org/2007,8540)
FG Münster, Entscheidung vom 27. März 2007 - 1 K 3553/06 S (https://dejure.org/2007,8540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Erteilung einer Steuernummer sowie zur Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung; Notwendigkeit des Vorliegens einer Unternehmereigenschaft

  • Judicialis

    EStG § 48b; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 14; ; UStG § 14a; ; UStG § 14c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14; UStG § 14a; EStG § 48b Abs. 1 Satz 1
    Unternehmereigenschaft; Erteilung einer Steuernummer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer; Verfahren - Unternehmereigenschaft; Erteilung einer Steuernummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung - Anspruch auf Erteilung einer Steuer- und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1575
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01

    Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06
    Es reicht das berechtigte Interesse des Klägers aus, aufgrund der Freistellungsbescheinigung am Baumarkt tätig werden zu wollen (so auch FG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330).
  • FG Münster, 08.07.2004 - 11 V 3376/04

    Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zur Erfüllung steuerlicher Pflichten;

    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06
    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt, besteht ein öffentlichrechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06, n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S, n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG München, 25.08.2006 - 14 V 2078/06
    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06
    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt, besteht ein öffentlichrechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06, n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S, n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96

    Umsatzsteuer; Feststellung der Unternehmereigenschaft im Wege einstweiliger

    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06
    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt, besteht ein öffentlichrechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06, n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S, n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG Nürnberg, 17.12.2007 - 2 V 1958/07

    Strohmann als leistender Unternehmer und damit als Steuerpflichtiger beim

    Aus der rechtlichen Stellung als Steuerpflichtiger folgt auch für die Ast der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer, unter der sie ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen hat (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007 Az. 5 K 364/06, [...]; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007 Az. 1 K 3553/06, EFG 2007, 1575 m.w.N.).

    Ohne Angabe dieser Steuernummer ist die Ast im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur eingeschränkt handlungsfähig, weil sie dann nicht in der Lage ist, gegenüber möglichen Geschäftspartnern ihre Leistungen ordnungsgemäß abzurechnen (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.; FG Nürnberg-Beschluss vom 04.06.2007 Az. 2 V 373/2007, [...]).

    Eine solche Kompetenz zur Gefahrenabwehr sehen weder die Verfahrensvorschriften der AO noch die materiell-rechtlichen Regelungen des UStG und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vor (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.; FG Nürnberg-Beschluss vom 04.06.2007, a.a.O.).

    Denn die Erteilung einer Steuernummer hat nicht nur verwaltungsinterne Wirkung, sondern erlangt insbesondere wegen der Verpflichtung aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.).

  • BFH, 26.02.2008 - II B 6/08

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in

    Die Vorentscheidung steht in Einklang mit den Urteilen des FG Münster vom 27. März 2007 1 K 3553/06 S (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575) und 1 K 3554/06 S (juris) sowie des Niedersächsischen FG vom 23. August 2007 5 K 364/06 (EFG 2007, 1929), denen sich der Bundesfinanzhof (BFH) in einem einstweiligen, auf die Zuteilung einer Steuernummer gerichteten Rechtsschutzverfahren durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 IX B 194/07 angeschlossen hat (ebenso auch FG Nürnberg, Beschluss vom 4. Juni 2007 2 V 373/2007, EFG 2007, 1820).
  • FG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 K 364/06

    Abhängigkeit der Erteilung einer Steuernummer von der Unternehmereigenschaft des

    Zutreffend führt das FG Münster in diesem Zusammenhang aus, dass die Finanzbehörde nicht berechtigt ist im Sinne einer "Gefahrenabwehr" bereits im Vorfeld des Tätigwerdens des Stpfl. ihm die steuerliche Erfassung zu versagen (FG Münster, Urt. v. 27.03.2007 - 1 K 3553/06 S, n.v.).
  • BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07

    Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der

    Hinsichtlich der Begründung schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des FG an (gl.A. FG Münster, Urteile vom 27. März 2007 1 K 3554/06 S, nicht veröffentlicht --n.v.-- und 1 K 3553/06 S, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2007 5 K 364/06, n.v.; a.A. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07, n.v.), zumal die Erteilung einer Steuernummer bei den entsprechenden Vorgängen notwendig gleichzeitig oder vorher zu erfolgen hat.
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